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Wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer brauche ich?

Fachlich geprüft am 15. Oktober 2026Thema: Erste Hilfe und Brandschutz

Kurz gesagt

Sind 2 bis 20 Beschäftigte anwesend, brauchen Sie mindestens einen Ersthelfer. Bei mehr als 20 Anwesenden sind es in Handels- und Verwaltungsbetrieben 5 Prozent, in anderen Betrieben 10 Prozent. Brandschutzhelfer brauchen Sie in der Regel für 5 Prozent der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefahr mehr. Entscheidend ist, dass zu jeder Zeit, in der gearbeitet wird, jemand da ist.

Was Sie tun müssen

  1. Anzahl festlegen. Gezählt wird, wer gleichzeitig anwesend ist – denken Sie an Schichten, Urlaub, Krankheit und Teilzeit. Runden Sie auf.
  2. Personen benennen. Geeignete Beschäftigte ansprechen und schriftlich benennen. Eine Person kann Ersthelfer und Brandschutzhelfer zugleich sein.
  3. Ausbilden lassen. Ersthelfer besuchen einen Lehrgang bei einer von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Stelle, Brandschutzhelfer eine Ausbildung mit praktischer Übung am Feuerlöscher.
  4. Fortbilden. Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre. Für Brandschutzhelfer wird eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre empfohlen.
  5. Ausstattung und Aushang. Verbandkasten, Feuerlöscher, ein Aushang mit Notrufnummer und den Namen der Ersthelfer. Erste-Hilfe-Leistungen werden dokumentiert – einen Vordruck finden Sie unten bei den Dokumenten. Datenschutz und Aufbewahrung: Weil es sich um vertrauliche Personendaten handelt, müssen die ausgefüllten Blätter streng unter Verschluss aufbewahrt werden (DSGVO-konform).

Worauf es ankommt

  • Kosten der Erste-Hilfe-Lehrgänge. Die Lehrgangsgebühren für Ersthelfer übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft, wenn der Lehrgang bei einer ermächtigten Stelle stattfindet. Die Zeit im Lehrgang ist Arbeitszeit.
  • Kleinstbetrieb. Sind Sie selbst ausgebildet, können Sie die Aufgabe auch selbst übernehmen. Für Zeiten, in denen Sie nicht da sind, braucht es trotzdem jemanden.
  • Erhöhte Brandgefährdung. Viele brennbare Waren, Verpackungsmaterial im Lager oder Publikumsverkehr können mehr Brandschutzhelfer und mehr Feuerlöscher erfordern. Das ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
  • Verbandbuch aufbewahren. Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistungen sind fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind wichtig, wenn aus einer kleinen Verletzung später ein Arbeitsunfall wird.

Rechtsgrundlagen

Dokumente und Links

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