Fachlich geprüft am 15. Oktober 2026Thema: Arbeitsmittel und Prüfungen
Kurz gesagt
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel wie jedes andere. Sie dürfen als Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn ein sichereres Arbeitsmittel – etwa ein Podesttritt oder eine Arbeitsbühne – wegen geringer Gefährdung und kurzer Dauer nicht nötig ist. Vor jeder Benutzung werden sie angesehen, und eine befähigte Person prüft sie regelmäßig.
Was Sie tun müssen
- In der Gefährdungsbeurteilung klären, wofür Leitern gebraucht werden. Für das Einräumen hoher Regale ist ein Tritt mit Plattform oder ein Podest oft die bessere Wahl.
- Geeignete Leitern beschaffen. Für den gewerblichen Einsatz geeignet, in passender Länge, mit rutschhemmenden Füßen.
- Prüfen lassen. Eine befähigte Person prüft Leitern und Tritte in regelmäßigen Abständen, die Sie in der Gefährdungsbeurteilung festlegen – bei häufigem Gebrauch in der Regel jährlich. Das Ergebnis wird festgehalten, etwa in einem Leiterkontrollblatt.
- Unterweisen. Sichtprüfung vor der Benutzung, sicheres Aufstellen, nicht zu weit hinauslehnen, festes Schuhwerk, nicht auf den obersten Stufen stehen.
- Schadhafte Leitern sofort aussortieren. Nicht selbst reparieren.
Worauf es ankommt
- Höhe des Standplatzes. Bis 2 m Standhöhe sind Arbeiten von der Leiter möglich, zwischen 2 und 5 m nur für zeitweilige Arbeiten geringen Umfangs. Darüber sind andere Arbeitsmittel nötig.
- Stühle, Kisten und Regalböden sind keine Leitern. Viele Sturzunfälle im Handel passieren genau so.
- Leitern in Verkehrswegen – etwa im Verkaufsraum oder an Türen – gegen Umstoßen sichern und den Bereich absperren.
- Belastung beachten. Die zulässige Last steht auf der Leiter, meist 150 kg einschließlich Werkzeug und Ware. Immer nur eine Person auf der Leiter.
Rechtsgrundlagen
- § 3 Betriebssicherheitsverordnung – Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
- § 14 Betriebssicherheitsverordnung – Prüfung von Arbeitsmitteln
- TRBS 2121 Teil 2 – Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern
- DGUV Information 208-016 – Die Verwendung von Leitern und Tritten
Dokumente und Links
- LeiterkontrollblattVerweis · BGHW – Kompendium Arbeitsschutz · kompendium.bghw.de