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Was ist das alternative bedarfsorientierte Betreuungsmodell, und was muss ich tun?

Fachlich geprüft am 15. Oktober 2026Thema: Betreuungsmodell und Angebote der BGHW

Kurz gesagt

Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss sich von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen lassen. Kleine Betriebe können statt fester Einsatzzeiten das alternative bedarfsorientierte Betreuungsmodell wählen: Sie als Unternehmer nehmen an Informations- und Fortbildungsmaßnahmen der BGHW teil und holen sich fachliche Beratung, wenn ein Anlass besteht. Für Mitglieder der BGHW mit bis zu 20 Beschäftigten ist diese Beratung durch das Kompetenzzentrum kostenlos.

Was Sie tun müssen

  1. Zur Teilnahme anmelden und Fortbildung absolvieren. Bei der BGHW geschieht das über einen Fernlehrgang.
  2. Gefährdungsbeurteilung erstellen und aktuell halten – mit dem Wissen aus der Fortbildung, zum Beispiel mit der Gefährdungsbeurteilung-Online der BGHW.
  3. Bei Anlässen Beratung holen. Etwa bei Umbau oder Neubau, neuen Maschinen oder Gefahrstoffen, nach Unfällen oder bei gesundheitlichen Problemen im Betrieb. Rufen Sie uns an – die Hotline vermittelt auch Beratungen vor Ort.
  4. Arbeitsmedizinische Vorsorge bleibt Pflicht, sie wird durch das Modell nicht ersetzt.
  5. Fortbildung auffrischen. Bei der BGHW ist das momentan alle fünf Jahre nötig; die Gültigkeitsdauer steht auch auf Ihrem Zertifikat. Im Jahr der Fälligkeit werden Sie automatisch aufgefordert, die Fortbildung durchzuführen.

Worauf es ankommt

  • Wer teilnehmen darf. Das Modell steht Betrieben bis zu einer bestimmten Größe offen, die der Unfallversicherungsträger festlegt, und setzt voraus, dass Sie aktiv im Betrieb mitarbeiten.
  • Kostenlose Beratung durch das Kompetenzzentrum gilt für Mitglieder der BGHW im alternativen Modell mit bis zu 20 Beschäftigten, im Rahmen eines Zeitkontingents je Unternehmen. Einzelheiten auf der Seite BGHW.
  • Verantwortung bleibt bei Ihnen. Das Modell entlastet von festen Einsatzzeiten, nicht von den Pflichten aus dem Arbeitsschutz.
  • Zugangsdaten für Fernlehrgang und Gefährdungsbeurteilung-Online vergeben die Hotlines der BGHW, nicht das Kompetenzzentrum. Die Nummern stehen auf der Seite BGHW.

Rechtsgrundlagen

KPZ-Hotline

Arbeitsmediziner:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beantworten Ihre Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz — vertraulich und für Mitglieder der BGHW kostenlos.

Hotline

0800 8 330 330

Montag bis Freitag, 8:30 bis 12:30 Uhr

bghw@kpz.info