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FAQ

Sie können alle Fragen aus dem Bereich des Arbeits-und Gesundheitsschutzes stellen.
Das sind zum Beispiel:

  • Gefährdungsermittlung und -beurteilung
  • Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Neubau- oder Umbaumaßnahmen sowie Nutzungsänderungen
  • vorbeugender Brandschutz
  • Überfallprävention
  • Förderung der Gesundheit im Betrieb
  • Auswahl und Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Vermeidung von Gefährdungen durch Gefahrstoffe
  • optimale Gestaltung von Arbeitsplätzen (Ergonomie)
  • Hautschutz
  • psychische Belastungen
  • Beschaffung sicherer und ergonomischer Arbeitsmittel

Aber auch aus Randgebieten. Sollten wir Ihre Frage nicht beantworten können oder sie ist nicht Teil der KPZ-Betreuung, teilen wir Ihnen dies mit und verweisen Sie an die richtige Stelle hierfür.

Nein!

Die Hotline ist für Mitglieder der BGHW vollkommen kostenfrei.
Allerdings nur für ein festgelegtes Zeitkontingent pro Mitgliedsunternehmen. Sollte dies überschritten werden, teilen wir Ihnen dies mit.
Deshalb benötigen wir bei jedem Anruf Ihre Unternehmensnummer bei der BG. Bitte halten Sie diese immer bereit.

Nein.

Wir haben auch Mitarbeiter, die englisch, spanisch, polnisch, ukrainisch und russisch sprechen.

Aber diese Mitarbeiter sitzen nicht immer an der Hotline.  Deshalb ist es besser sie schicken uns eine e-Mail mit Ihrer Frage, und wir leiten diese an einen unserer Mitarbeiter weiter, der sich dann mit Ihnen in Verbindung setzt.