Fachlich geprüft am 15. Oktober 2026Thema: Gefährdungsbeurteilung
Kurz gesagt
Die Gefährdungsbeurteilung-Online (GBO) der BGHW führt Sie mit fertigen Fragenkatalogen für Ihre Branche durch die Gefährdungsbeurteilung und erstellt die Dokumentation. Der Weg dorthin hat fünf Schritte: registrieren, Betriebsstruktur anlegen, Dokumentenerstellung freischalten, Fragen beantworten, Dokumentation herunterladen. Für Mitglieder der BGHW ist die GBO kostenlos.
Was Sie tun müssen
- Registrieren. Auf der Startseite der GBO auf „Registrieren“ klicken. Sie brauchen Ihre Unternehmensnummer und die Postleitzahl des Betriebs. Danach erhalten Sie zwei E-Mails: eine zur Bestätigung, dann eine mit Ihrem Anmeldenamen, und Sie vergeben Ihr Passwort. Sie sind damit Administrator Ihres Betriebs in der GBO. → Registrierung bei der GBO
- Betriebsstruktur anlegen. Bei der ersten Anmeldung startet der Assistent für den Strukturaufbau. Wählen Sie die Branchenvorlage, die zu Ihrem Betrieb passt, und passen Sie sie an: Bereiche ergänzen, nicht benötigte löschen, umbenennen. Aus der Struktur ergeben sich die Fragen, die Sie später beantworten. → Betriebsstruktur abbilden, Assistent für den Strukturaufbau
- Dokumentenerstellung freischalten. Nach der Registrierung schickt die BGHW per Post einen Freischaltcode an die Geschäftsführung. Den Code einmalig unter „Administration“ → „Betriebsinformationen“ eingeben. Erst dann können Sie Dokumente erstellen. Am besten gleich erledigen, wenn der Brief da ist. → Freischalten der Dokumentenerstellung
- Fragen beantworten. Unter „Beurteilung“ wählen Sie links einen Bereich und beantworten die Fragen dazu. Zu jeder Frage gibt es Erläuterungen und die passenden Vorschriften. Bei „Handlungsbedarf“ oder „Beratungsbedarf“ legen Sie fest, wer sich bis wann darum kümmert. Alles wird sofort gespeichert. → Bearbeiten der Gefährdungsbeurteilung, Antwort auswählen, Frist und Verantwortlichen festlegen
- Dokumentation erstellen und speichern. Unter „Dokumentation“ die „Dokumentation der Beurteilung“ als Word- oder PDF-Datei erzeugen, herunterladen und im Betrieb ablegen. Das ist Ihr Nachweis. → Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation der Beurteilung erstellen
Worauf es ankommt
- Bemerkungen und Infos eintragen. Im Bemerkungsfeld neben der Antwort immer etwas eintragen: Welche Person oder Firma hat das gemacht? Wo sind die dazugehörigen Dokumente abgelegt? Wie ist der Sachstand, warum ist etwas unzutreffend, was ist geplant? Denken Sie daran, dass ein Fremder das nachvollziehen können muss – oder Sie selbst in fünf Jahren.
- Dokumentation regelmäßig herunterladen. Die GBO speichert nur den aktuellen Stand, frühere Fassungen lassen sich dort nicht mehr aufrufen. Laden Sie die Dokumentation nach jeder Überarbeitung herunter und bewahren Sie sie auf. → Warum Sie neben der GBO eine Dokumentation brauchen
- Fernlehrgang schon gemacht? Wer am Online-Fernlehrgang der BGHW teilgenommen hat, kann daraus ein GBO-Konto anlegen und die dort beantworteten Fragen übernehmen – solange für den Betrieb noch kein GBO-Konto besteht. → Ergebnisse aus dem Fernlehrgang nutzen, Ist mein Betrieb schon registriert?
- Unterweisung gleich mit vorbereiten. Fragen, die für die Unterweisung wichtig sind, können Sie in der Beurteilung vormerken und daraus eine Unterweisungsliste erstellen. Die Maßnahmenliste zeigt, was noch offen ist. → Frage vormerken, Unterweisungsliste, Maßnahmenliste
- Vor Ort mit dem Smartphone. Mit der App „GBO mobile“ lassen sich Fragen direkt im Betrieb beantworten und Fotos anhängen; die Daten werden mit der GBO abgeglichen. → GBO mobile im Überblick
- Aktuell halten. Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt. Bei Veränderungen im Betrieb und regelmäßig prüfen, ob die Antworten noch stimmen. Die GBO kann per E-Mail an die Fortschreibung erinnern.
- Zugangsdaten vergessen oder technische Probleme? Dafür ist der Nutzerservice der GBO zuständig, nicht die KPZ-Hotline: Telefon 0621 1838040, E-Mail gbo@bghw.de. Ein neues Passwort können Sie auch selbst über „Passwort vergessen“ anfordern. → Passwort vergessen
- Fachliche Fragen zu einzelnen Gefährdungen oder Maßnahmen beantworten wir an der KPZ-Hotline.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Arbeitsschutzgesetz – Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
- § 6 Arbeitsschutzgesetz – Dokumentation
Dokumente und Links
- Gefährdungsbeurteilung Online (GBO) der BGHWVerweis · BGHW · gefaehrdungsbeurteilung.bghw.de
- Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung OnlineVerweis · BGHW · gefaehrdungsbeurteilung.bghw.de