Fachlich geprüft am 15. Oktober 2026Thema: Lager, Transport und Logistik
Kurz gesagt
Ja. Lagerregale sind Arbeitsmittel. Eine befähigte Person prüft sie mindestens einmal im Jahr, dazwischen sehen die Beschäftigten regelmäßig nach Schäden. Jedes Regal braucht ein Schild mit der zulässigen Belastung.
Was Sie tun müssen
- Belastungsschild anbringen. Darauf stehen die zulässigen Fach- und Feldlasten. Fehlt es, beim Hersteller nachfragen.
- Jährliche Prüfung durch eine befähigte Person – das kann ein eigener, geschulter Mitarbeiter oder ein Dienstleister sein. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.
- Regelmäßige Sichtkontrollen durch die Beschäftigten, etwa wöchentlich, und sofort nach jedem Anfahren.
- Schäden einstufen und handeln: geringe Schäden beobachten, mittlere zeitnah beheben, schwere Schäden – das Fach sofort entladen und sperren.
- Unterweisen: richtig beladen, Lasten nicht überschreiten, Schäden sofort melden.
Worauf es ankommt
- Anfahrschutz: Wo Stapler oder Hubwagen fahren, brauchen Regalecken und Durchfahrten einen Anfahrschutz.
- Auch kleine Regale zählen. Fachbodenregale im Lager oder Verkaufsraum müssen standsicher sein; hohe, schmale Regale werden an Wand oder Boden befestigt.
- Umbauten – andere Fachhöhen, zusätzliche Ebenen – können die zulässige Last verändern. Vorher die Angaben des Herstellers prüfen und das Schild anpassen.
- Nicht beklettern. Für das Be- und Entladen hoher Fächer gehören Tritte oder Podeste zur Ausstattung.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Betriebssicherheitsverordnung – Prüfung von Arbeitsmitteln
- § 3 Betriebssicherheitsverordnung – Prüffristen in der Gefährdungsbeurteilung
- DGUV Information 208-061 – Lagereinrichtungen und Ladungsträger (Nachfolger der DGUV Regel 108-007)
- DIN EN 15635 – Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl, Anwendung und Wartung (kostenpflichtige Norm)