Zum Inhalt springen

Was gilt für Leitern und Tritte?

Fachlich geprüft am 15. Oktober 2026Thema: Arbeitsmittel und Prüfungen

Kurz gesagt

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel wie jedes andere. Sie dürfen als Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn ein sichereres Arbeitsmittel – etwa ein Podesttritt oder eine Arbeitsbühne – wegen geringer Gefährdung und kurzer Dauer nicht nötig ist. Vor jeder Benutzung werden sie angesehen, und eine befähigte Person prüft sie regelmäßig.

Was Sie tun müssen

  1. In der Gefährdungsbeurteilung klären, wofür Leitern gebraucht werden. Für das Einräumen hoher Regale ist ein Tritt mit Plattform oder ein Podest oft die bessere Wahl.
  2. Geeignete Leitern beschaffen. Für den gewerblichen Einsatz geeignet, in passender Länge, mit rutschhemmenden Füßen.
  3. Prüfen lassen. Eine befähigte Person prüft Leitern und Tritte in regelmäßigen Abständen, die Sie in der Gefährdungsbeurteilung festlegen – bei häufigem Gebrauch in der Regel jährlich. Das Ergebnis wird festgehalten, etwa in einem Leiterkontrollblatt.
  4. Unterweisen. Sichtprüfung vor der Benutzung, sicheres Aufstellen, nicht zu weit hinauslehnen, festes Schuhwerk, nicht auf den obersten Stufen stehen.
  5. Schadhafte Leitern sofort aussortieren. Nicht selbst reparieren.

Worauf es ankommt

  • Höhe des Standplatzes. Bis 2 m Standhöhe sind Arbeiten von der Leiter möglich, zwischen 2 und 5 m nur für zeitweilige Arbeiten geringen Umfangs. Darüber sind andere Arbeitsmittel nötig.
  • Stühle, Kisten und Regalböden sind keine Leitern. Viele Sturzunfälle im Handel passieren genau so.
  • Leitern in Verkehrswegen – etwa im Verkaufsraum oder an Türen – gegen Umstoßen sichern und den Bereich absperren.
  • Belastung beachten. Die zulässige Last steht auf der Leiter, meist 150 kg einschließlich Werkzeug und Ware. Immer nur eine Person auf der Leiter.

Rechtsgrundlagen

Dokumente und Links

KPZ-Hotline

Arbeitsmediziner:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beantworten Ihre Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz — vertraulich und für Mitglieder der BGHW kostenlos.

Hotline

0800 8 330 330

Montag bis Freitag, 8:30 bis 12:30 Uhr

bghw@kpz.info