Wie oft muss ich meine Beschäftigten unterweisen, und wie weise ich das nach?
Vor der ersten Arbeit, bei Veränderungen und danach mindestens einmal im Jahr – Jugendliche halbjährlich. Jede Unterweisung wird schriftlich festgehalten.
Vor der ersten Arbeit, bei Veränderungen und danach mindestens einmal im Jahr – Jugendliche halbjährlich. Jede Unterweisung wird schriftlich festgehalten.
Hilfen der BGHW zur Unterweisung der Beschäftigten: Inhalte, Vorbereitung, Durchführung und Nachweis.
Vorlage zum Nachweis einer Unterweisung: Datum, Themen, unterweisende Person, Namen und Unterschriften der Teilnehmenden. Aus dem Kompendium Arbeitsschutz der BGHW.
KPZ-Hotline
Arbeitsmediziner:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beantworten Ihre Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz — vertraulich und für Mitglieder der BGHW kostenlos.